Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 3 K 1668/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen eines vom Vormundschaftsgericht eingesetzten Betreuers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen eines vom Vormundschaftsgericht eingesetzten Betreuers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.12.1987 - X R 7/82
1. Ehrenamtliche Tätigkeit der Schätzer der Oldenburgischen Landesbrandkasse. 2. …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 3 K 1668/01
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH gehören zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten all diejenigen, die in einem Gesetz ausdrücklich oder im allgemeinen Sprachgebrauch herkömmlicherweise als solche bezeichnet werden (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 1987, X R 7/82, BStBl II 1988, 384 , m. w. N.).Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ausgangspunkt für die Entwicklung des Begriffes die Beteiligung von Bürgern am öffentlichen Gemeinwesen war und im Verwaltungsrecht unter "ehrenamtliche Tätigkeit" jede unentgeltliche Mitwirkung bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu verstehen ist, die aufgrund behördlicher Bestellung außerhalb eines haupt- oder nebenamtlichen Dienstverhältnisses stattfindet (BFH, Urteil vom 16. Dezember 1987, X R 7/82, a. a. O.).
Insbesondere mangelt es auch an dem Erfordernis der Fortbildung des Rechtes bzw. der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO , denn hier geht es um die Einordnung einer Tätigkeit unter die vom BFH in dem oben zitierten Urteil vom 16. Dezember 1987, X R 7/82 entwickelte Definition des Begriffes "Ehrenamt" bzw. "ehrenamtliche Tätigkeit" in einem ganz speziellen Einzelfall.
- BFH, 29.06.2000 - V R 28/99
Ehrenamtliche Tätigkeit von Kommissionsmitgliedern
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 3 K 1668/01
Er verweist auf seine Einspruchsentscheidung und trägt ergänzend vor, allein die Höhe des gezahlten Honorars schließe - wie das auch schon der BFH in seinem Urteil vom 29. Juni 2000 V R 28/99, BStBl II 2000, 597 entschieden habe - eine Tätigkeit des Klägers auf ehrenamtlicher Basis aus.Im Streitfall kann bereits in Anbetracht der Höhe der gezahlten Vergütung, mit der nach eigenen Angaben des Antragstellers noch nicht einmal die Erstellung der Buchhaltung und der Steuererklärungen abgegolten wurde, nicht mehr ernstlich von bloßem Auslagenersatz oder angemessener Entschädigung für Zeitaufwand gesprochen werden (vgl. BFH, Urteil vom 29. Juni 2000, V R 28/99, BStBl II 2000, 597 ).
- BFH, 04.12.1980 - V R 27/76
Rechtsanwalt - Vormund - Ermäßigter Steuersatz
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2001 - 3 K 1668/01
Deshalb sei auch das Urteil des BFH vom 4. Dezember 1980 V R 27/76, BStBl II 1981, 193 nicht anwendbar.
- FG Niedersachsen, 25.08.2011 - 5 K 138/10
Tätigkeit eines Nachlasspflegers als ehrenamtliche Tätigkeit i.S.d. § 4 Nr. 26 …